Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Tätigkeit der SMART Immobilien GmbH erfolgt im Rahmen der §§ 652ff. BGB sowie der einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen. Als Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung
eines Vertrages über bebaute und unbebaute Liegenschaften anzusehen. Ferner sind auch Geschäfte, Unternehmen und
Beteiligungen an Unternehmen sowie je weils deren Erwerb, Verwaltung, Vermietung und sonstige Verwertung, des
Weiteren die Vermittlung von Finanzierungen jeglicher Art und Kapitalanlagen zu Geschäftsgegenständen einzubeziehen.
Der Auftraggeber der SMART Immobilien GmbH ist verpflichtet, alle Angaben, die zur Durchführung
des Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Ist der SMART Immobilien GmbH ein Auftrag erteilt worden, verpflichtet sich der
Auftraggeber, während der Laufzeit des Vertrages neben der SMART Immobilien GmbH keine weiteren Makler einzuschalten,
wenn auch kein Alleinauftrag gegeben wurde. Der Auftraggeber ist, bei nicht mit der SMART Immobilien GmbH schriftlich
abgesprochener Weitergabe an andere Makler, in Höhe der vereinbarten Maklergebühr schadensersatzpflichtig.

2. Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit
schriftlicher Einwilligung der Firma SMART Immobilien GmbH anDritte weiter gegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen
eine Schadensersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Maklergebühr.Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. die Vermietbarkeit
eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies der SMART Immobilien GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb von
zehn Tagen, schriftlich mitzuteilen (Schadensersatz).Der Auftraggeber erkennt bei Vertragsabschlüssen mit natürlichen
und juristischen Personen, welche mit ihm persönlich oder wirtschaftlich verbunden sind, die für den Abschlussfall ursächliche Nachweis oder Vermittlungstätigkeit der SMART Immobilien GmbH an.

3. Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung der SMART Immobilien GmbH ist zu deren Gunsten eine Maklergebühr verdient und sofort fällig. Die SMART Immobilien GmbH hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.

Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen
abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von
der SMART Immobilien GmbH nachgewiesenen Vertragspartners
zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch der Firma
SMART Immobilien GmbH nicht, sofern das zustande gekommene
Geschäft mit dem angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in
seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen abweicht.
Dasselbe gilt, wenn ein Erwerb im Wege eines
Versteigerungsverfahrens erfolgt oder ein gesetzlicher oder
rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten in eigenem Namen
erwerben, kaufen, mieten oder pachten lässt.
Als Dritte gelten sowohl Ehepartner, Familienangehörige als auch juristische
Personen, die durch den Auftraggeber repräsentiert werden.
Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der Firma SMART
Immobilien GmbH, so ist vom Auftraggeber Auskunft über
den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen.

4. Folgende Provisionssätze sind im Erfolgsfalle zu bezahlen:

a) An und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtverkaufspreis der
Immobilie, vom Käufer und Verkäufer je 5,95%.

b)Erbbaurecht, berechnet vom Grundstückswert,
vom Erbbaugeber und Erbbaunehmer je 3,57 %.

c) Anmietung vom Mieter bei Verträgen bis zu fünf Jahren Dauer
3,57 Monatsnettomieten. Bei Verträgen von über fünf Jahren Dauer
4,76 Monatsnettomieten. Bei zusätzlichen Optionsrechten
2,38 Monatsnettomieten. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete
wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete der
Gesamtlaufzeit errechnet. d) Vermittlung eines Vorverkaufsrechtes, berechnet nach dem
Verkehrswert des Objektes, vom Berechtigten 1,19 %. Bei Ausübung
des Vorverkaufsrechtes, berechnet auf den Kaufpreis,
vomBerechtigten zusätzlich 2,38 %.

e) Vermittlung und Nachweis von Finanzierungen, berechnet auf
die Gesamtdarlehenssumme vom Darlehensnehmer 3,57 %.

f) Vermittlung und Nachweis von Kapitalanlagen und Anlage
beteiligungen, berechnet auf den Anlagebetrag, vom Anleger5,95 %.
In den vorbezeichneten Provisionssätzen ist die derzeit geltende
Mehrwertsteuer von 19 % enthalten. Sollte eine Änderung des
Steuersatzes eintreten, so gilt unter entsprechender Berichtigung
des Prozentsatzes der Maklerprovision der Steuersatz als
vereinbart, der zum Zeitpunkt der Provisionsfälligkeit gültig ist.

5. Die SMART Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den
anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

6. Der Maklerauftrag kann, soweit es sich nicht um einen
Alleinauftrag handelt, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist
gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolg
en. DerAuftraggeber ist zur Benachrichtigung ver
pflichtet, sobald ein derFirma SMART Immobilien GmbH erteilter Auftrag gegenstandslos
geworden ist.

7. Alle Angebote sind von der SMART Immobilien GmbH
unverbindlich und freibleibend. Für ihre Richtigkeit und
Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Bei allen Angeboten
und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischenverwertung ausdrücklich
vorbehalten. Eine Haftung für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Angaben kann von der Firma SMART
Immobilien GmbH daher nicht übernommen werden. Ebenso kann
keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das angebotene
Objekt nicht anderweitig verkauft/vermietet wird.
Im Übrigen haftet die Firma SMART Immobilien GmbH zum
Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Maklerg
ebühr, sofernnicht der Ersatz ihres sachlichen und zeitlichen Aufwandes gegen
Einzelnachweis höher ist.

8. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich
zulässig, Köln vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen
dieses Vertrages lückenhaft oder unwirksam sein, so wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Unwirksame oder lückenhafte Regelungen sind durch solche zu
ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen
der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen.